AGB
Stand: 08.09.2015
AGB der alta linea GmbH, Neuss
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns abgeschlos-senen Verträge über die Lieferung von Waren. Abweichende Bedingungen des Käufers können keine Geltung beanspruchen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Abreden gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeich-net haben.
Bestellungen von Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren sind, gelten als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragsein-gang ausgeführt werden; im Fall der Ausführung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
§ 3 Lieferbedingungen, Lieferzeit
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Liefertermine gelten abgehend ab Lager und grundsätzlich mit einer Nachfrist von 18 Tagen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die in Rechnung gestellten Beträge sind in EURO innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, unabhängig vom Eingang der Ware.
Die Entgegennahme von Schecks erfolgt erfüllungshalber.
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts auch bei Mängel-rügen nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festge-stellt wurden.
§ 5 Mängelrügen, Gewährleistung
Offensichtliche Mängel bei Anlieferung müssen sofort beim Spediteur und unverzüglich schriftlich bei uns per Telefax oder E-Mail geltend gemacht werden. Andere Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bei uns schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.
Bei begründeter Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl mindestens 2 Nachbesserungen vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. In jedem Fall hat der Kunde die Ware kostenfrei an uns zurückzu-senden. Für die Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist zu gewähren, auch für die wiederhol-ten Nachbesserungen. Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Bei serienmäßig hergestellter Ware unterliegen die in Verkaufsprospekten etc. angegebenen Maße, Gewichte und Ausführungen der handelsüblichen und zumutbaren Toleranz der Serienfertigung. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Auch geringfügige Abweichungen in Größe und Farbe sowie technische Änderungen gelten nicht als Mangel. Bei Sonderanfertigungen gelten Abweichungen in Größe, Farbe und Beschaffenheit, die im Rahmen der handelsüblichen Toleranz liegen und/oder durch die handwerkliche Bearbeitung bedingt sind, nicht als Mangel. Zugesicherte Eigenschaften gelten nur, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Überprüfung der Kompatibilität der bestellten Waren mit der vorhandenen elektrischen Anlage (einschließlich der Dimmer) obliegt ausschließlich dem Kunden.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, sofern nach dem Gesetz nicht andere Fristen zwingend sind.
§ 6 Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbe-sondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, sofern wir nicht aus zwingenden gesetzlichen Gründen, z.B. nach dem Produkt-haftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz oder grobem Verschulden, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften. Wesent-liche Vertragspflichten sind solche, welche die vertragswesentlichen Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermögli-chen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum bzw. das Eigentum unseres Lieferanten. Dies gilt auch für Forderungen aus sonstigen Lieferungen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Ein Besitzwech-sel hat der Käufer uns unverzüglich anzuzeigen.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist der Sitz von uns.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 10 Sonstige Regelungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer-den, so wird die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, welche wirtschaftlich gesehen der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.